Werde Mitglied bei den SportschützeN Hankofen.

Sportschützen Hankofen – das ist Schießsport und Geselligkeit für Jung und Alt und das seit 1977.

 

Durch stetige Investitionen in die vereinseigene Ausrüstung ist der Schießsport bei den Sportschützen Hankofen für alle Altersklassen und somit für die ganze Familie möglich.

So steht zur Heranführung an diese verantwortungsvolle Sportart ein Lichtgewehr und eine Lichtpistole mit elektronischer Anzeige zur Verfügung und ermöglicht somit den Schießsport grundsätzlich ab 6 Jahren.

Des Weiteren wurde laufend in neue Gewehre und sonstige Schießausrüstung, wie z.B. Schießjacken und -handschuhe investiert.

Für alle Aktiven Ü60 steht eine Vorrichtung zum Auflageschießen zur Verfügung.

Am Schießstand im Schützenheim Hailing, der uns zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt wird, kann an insgesamt 8 elektronischen Ständen geschossen werden.

 

Neben dem Schießen darf aber auch die Geselligkeit nicht zu kurz kommen. Im gesamten Jahresverlauf leisten wir mit unseren Veranstaltungen für Jung und Alt einen aktiven Beitrag für das Dorfleben. Daneben besuchen wir zahlreiche Veranstaltungen befreundeter Vereine.

Mitgliedsbeitrag

bis 2025:

  • Schüler, Azubis, Studenten:   15,00 EUR
  • Erwachsene:   20,00 EUR

 

ab 2026:

  • Kinder, Schüler, Jugend (bis 20 Jahre):   20,00 €
  • Erwachsene:   30,00 €
  • Familienbeitrag:
    • Eltern + 1 Kind (bis 18 Jahre):   70,00 €
    • jedes weitere Kind (bis 18 Jahre):   15,00 €

 

Bei dem angegebenen Betrag handelt es sich um den Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr. Es gilt das Alter zum Stichtag 01.01.

Die Mitgliedschaft beinhaltet automatisch einen umfangreichen Versicherungsschutz des Bayerischen Sportschützenbundes für den Schießsport und Vereinsveranstaltungen.

Beitritt

Download
Aufnahmeantrag
2024_Aufnahmeantrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument 286.3 KB
Download
SEPA Lastschriftmandat
SEPA_Lastschrift_Mandat_aktuell.pdf
Adobe Acrobat Dokument 385.0 KB

Austritt

Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 31.12. dem 1. Schützenmeister schriftlich erklärt werden.